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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Rose Immobilien KG – Uferstrasse 5- D-32423 Minden (Stand: 01.05.2018)

 

  1. Auftraggeber des Maklers können beide Vertragsteile sein (Verkäufer, Vermieter, Verpächter und/oder Käufer, Mieter, Pächter). Soweit nachfolgend eine ausdrückliche Bezeichnung fehlt, gilt der Begriff „Auftraggeber“ für beide Vertragsteile.
  2. Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit dem Nachweis und/oder der Vermittlung einer Vertragsgelegenheit.
  3. Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Teil entgeltlich tätig zu werden.
  4. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, den Auftrag auch namens und in Vollmacht etwaiger Miteigentümer, Gesamthandseigentümer oder sonstiger Verfügungsberechtigter zu erteilen.
  5. Der Maklervertrag wird zunächst für die Dauer von 6 Monaten abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um 3 Monate, wenn er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt wird. Die maximale Laufzeit beträgt 1 Jahr.
  6. Für die Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit des Maklers beträgt die Provision, soweit nichts anderes vereinbart, bei Kaufverträgen 4,2 % des notariell beurkundeten Kaufpreises, inkl. Mehrwertsteuer. Bezugsgröße ist der Gesamtkaufpreis einschließlich der Nebenleistungen, wie etwa Zubehör des Kaufgegenstandes, Einbauküchen, Einbauten oder sonstige Einrichtungsgegenstände.
  7. Ist Gegenstand der Maklertätigkeit der Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrages berechnet sich die Provision, soweit nichts anderes vereinbart, bei Gewerberaum-Mietverträgen mit einer Laufzeit von unter 5 Jahren das 2,0-fache einer Monatskaltmiete, bei einer Laufzeit von 5 und mehr Jahren, das 2,5-fache einer Monatskaltmiete und bei einer Laufzeit von 10 und mehr Jahren, das 3-fache einer Monatskaltmiete, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer. Siehe oben. Sollte der Gewerberaum-Mietvertrag dem Mieter/Pächter ein einseitiges Verlängerungsrecht oder eine Option auf Anmietung/Anpachtung weiterer Flächen einräumen, erhöht sich die jeweilige o.a. Laufzeitprovision einmalig um jeweils 0,5 Monatskaltmieten, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  8. Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten bestimmt sich die Provision nach der Provisions Notarkostenbemessung für Kaufverträge.
  9. Der Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des nachgewiesenen und/oder vermittelten Vertrages. Die Provision wird mit Abschluss des nachgewiesenen und/oder vermittelten Vertrages fällig und ist binnen 10 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.
  10. Der Auftraggeber bevollmächtigt den Makler, hinsichtlich des Vertragsgegenstandes Einsicht in sämtliche Abteilungen des Grundbuchs nebst Beiakten zu nehmen und sich Abschriften erteilen zu lassen. Der Makler macht von dieser Ermächtigung nur zur Durchführung des Auftrages und zur Geltendmachung seines Provisionsanspruchs Gebrauch. Der Auftraggeber stellt dem Makler -falls vorhanden- sonstige Unterlagen zur Verfügung, die zur sachgerechten Vermarktung des Objektes erforderlich sind.
  11. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler über alle Umstände zu unterrichten, die für die Entstehung und die Höhe des Provisionsanspruchs von Bedeutung sind. Auf Anforderung wird er dem Makler eine Kopie des abgeschlossenen Vertrages überlassen, und zwar unabhängig davon, ob letztlich ein Provisionsanspruch entstanden ist.
  12. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Makler hinsichtlich des Objektes und der sonstigen Vertragsumstände wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Er wird insbesondere keine Mängel oder sonstigen Umstände verschweigen, die für den Vertragsabschluss von Bedeutung sind. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Makler die Angaben in einem Exposé verwenden und etwaigen Interessenten mitteilen wird. Eigentümer/Vermieter von Objekten werden vom Makler auf Ihre Pflichten hinsichtlich der EnEV 2014 hingewiesen und aufgefordert einen Energieausweis beizubringen, sofern notwendig gem. EnEV 2014 und/oder vorhanden.
  13. Während der Laufzeit des Vertrages wird der Auftraggeber keine anderen Makler beauftragen, sich die Dienste anderer Makler nicht gefallen lassen und solche Dienste auch nicht in Anspruch nehmen. Beauftragt er entgegen dieser Vereinbarung gleichwohl einen anderen Makler, lässt er sich die Dienste anderer Makler gefallen oder nimmt er diese in Anspruch, ist er zum Schadenersatz verpflichtet. Zudem ist er verpflichtet, von anderen Maklern zugeführte Interessenten an uns zu verweisen und/oder uns zu etwaigen Verhandlungen mit solchen Interessenten hinzuzuziehen. Eigengeschäfte des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.
  14. Bei Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechts oder bei sonstiger Aufhebung des Hauptvertrages durch die Vertragsparteien bleibt der Provisionsanspruch unberührt. Eine Rückzahlung der bereits geleisteten Provision erfolgt nicht. Dies gilt nicht, wenn der Rücktritt aufgrund eines Umstandes erfolgt, der die Vertragspartei auch zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigt hätte.
  15. Sollte ein Provisionsanspruch mangels Zustandekommens des Hauptvertrages oder aus sonstigen Gründen nicht entstehen, ersetzt der Auftraggeber dem Makler die diesem entstandenen Aufwendungen wie folgt: Kosten für Inserate (bei Sammelinseraten anteilig) in tatsächlicher Höhe, Kosten für Exposéerstellung € 30,00 zzgl. MwSt. (derzeit € 35,70 inkl. MwSt), Fahrtkosten bei PKW-Nutzung je km € 0,30 zzgl. MwSt. (derzeit € 0,36 inkl. MwSt.), je Fotokopie € 0,50 zzgl. MwSt. (derzeit € 0,60 inkl. MwSt.), Portokosten in tatsächlich entstandener Höhe sowie je Besichtigungstermin € 30,00 zzgl. MwSt. (derzeit € 35,70 inkl. MwSt.).
  16. Schließt der Auftraggeber anstelle der nachgewiesenen und/oder vermittelten Vertragsgelegenheit aufgrund der Tätigkeit des Maklers einen Vertrag ab, der mit dieser wirtschaftlich gleichwertig ist, schuldet er die vereinbarte Provision. Dasselbe gilt für den Fall, dass anstelle des Auftraggebers ein Dritter den Hauptvertrag abschließt, wenn zwischen diesem und dem Auftraggeber enge persönliche oder wirtschaftliche Bindungen bestehen.
  17. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm erteilten Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Gibt er die Informationen gleichwohl weiter und schließt der Dritte den vermittelten und/oder nachgewiesenen Vertrag ab, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung der Provision, als hätte er den Vertrag selbst abgeschlossen.
  18. Jede unbefugte Weitergabe von Maklerangeboten der Rose Immobilien KG an Dritte, auch mit Vollmacht oder Auftraggeber des Interessenten, führt in voller Höhe zur Provisionspflicht gegenüber dem Makler.
  19. Die in einem Exposé und/oder sonstigen Unterlagen enthaltene textliche oder graphische (Pläne) Objektbeschreibung beruht ausschließlich auf Angaben des Eigentümers bzw. Auftraggebers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben kann der Makler daher keine Haftung übernehmen.
  20. Die Verwendung von uns erstellter Bilder, Videos, Expose´s , Texte, Skizzen, Objektdarstellungen sowie Informationen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie dürfen auch nach Beendigung des Maklervertrages von uns verwendet werden.
  21. Wir halten uns streng an die Europäische Datenschutzgrundverordnung. Näheres entnehmen Sie unter: www.roseimmobilien-kg.de/datenschutz
  22. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Minden, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. – Ende – Rose Immobilien KG – Uferstaße 5 – 32423 Minden

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